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Touristische Fahrzeugfreigabe

Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Türkei haben, d.h. Personen, die sich innerhalb eines Jahres 185 Tage im Ausland aufhalten, können ihre auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeuge im Rahmen der touristischen Einrichtungen vorübergehend an ihren Wohnsitz bringen. In diesem Fall kann das Fahrzeug 730 Tage lang in der Türkei bleiben.

Wir führen alle Zoll- und Logistikprozesse im Namen aller Zoll- und Logistikprozesse der Tür-zu-Tür-Zustellung von Fahrzeugen innerhalb dieses Systems durch, das von Expatriates im Ausland und Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei bevorzugt wird, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge innerhalb dieses Systems aus dem Ausland im Rahmen des internationalen Fahrzeugtransports per Schiff, LKW, Roro und manchmal per Flugzeug kommen.

Unsere Lösungsbüros in Köln, Deutschland, und Florida, USA, sind sehr erfahren auf diesem Gebiet und wir bringen bequem Fahrzeuge aus dem Ausland in die Türkei im Rahmen des Gesetzes über touristische Einrichtungen in der Türkei (früher bekannt als triptik) oder wir erledigen die Ausreiseprozeduren der Fahrzeuge aus der Türkei im Namen der Expatriates, die ihren Urlaub beendet haben.

Gleichzeitig haben wir im Rahmen der touristischen Einrichtungen für ausländische Schilder Dienstleistungen in Form von Zollausfahrt und Lieferung an die Tür im Ausland für Fahrzeuge, die in die Türkei gekommen sind, aber infolge eines Verkehrsunfalls beschädigt wurden und infolge eines Verkehrsunfalls beschädigt wurden. Ausländer und Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei, die sich ins Ausland begeben, ohne ihre Fahrzeuge unter der Aufsicht des Zolls zu lassen oder ohne die Erlaubnis der Zollverwaltung mit einer Verpflichtungserklärung einzuholen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie einen berechtigten Grund haben, wird eine Geldstrafe einmalig für alle Ausfahrten, die bis zum Datum der Feststellung gemacht wurden, gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes auferlegt. Überschreiten die Fahrzeuge die Aufenthaltsdauer im Land um bis zu 1 (ein), 2 (zwei) und 3 (drei) Monate, wird für das Jahr 2022 eine Geldstrafe von 470 TL, 940 TL bzw. 1.410 TL verhängt.

Bei Überschreitung von 3 (drei) Monaten wird gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 eine hohe Geldstrafe in Höhe von ¼ (ein Viertel) des Zollbetrags des Fahrzeugs erhoben. 

In Fällen, in denen hohe Bußgelder verhängt wurden, können wir die Strafe als Schlichter im Rahmen der Vollmacht, die das Zollministerium den dem zuständigen Ministerium angeschlossenen Zollberatern wie unserem Unternehmen erteilt hat, reduzieren. In demselben Fall, in dem im Ausland zugelassene Fahrzeuge von einer anderen Person als dem Rechtsinhaber benutzt werden, können wir die Strafe im Rahmen unserer Befugnis zur Schlichtung der Zollberatung im Rahmen der vom Fahrzeugeigentümer beim Notar erteilten Vollmacht reduzieren.

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