Alle gemeldeten und beanstandeten Zollforderungen in Bezug auf die Differenzen, die sich aus der Anmeldung und der von der Zollverwaltung vorgenommenen Feststellung ergeben oder die vom Anmelder vor der Feststellung durch die Zollverwaltung mitgeteilt wurden, sowie die im Gesetz und in anderen einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Schmuggelstrafen fallen in den Bereich des Ausgleichs.
Es ist unerlässlich, dass die verpflichtete Person oder ihr Erziehungsberechtigter persönlich an den Sitzungen der Vergleichskommission teilnimmt. Nimmt die verpflichtete Person nicht an der Sitzung teil, kann unser Unternehmen, sofern eine besondere Vollmacht im Vertreter oder Bevollmächtigten vorliegt, an den Verhandlungen teilnehmen und das Protokoll im Namen der verpflichteten Person unterzeichnen, da es ein offizieller Zollberater ist. Darüber hinaus kann unser Unternehmen in den Fällen, in denen es gemeinsam mit dem Verpflichteten gesamtschuldnerisch für die Entrichtung derselben Zölle haftet, das Protokoll unterzeichnen, wenn es der Zollberater ist, der die Abstimmung beantragt und mit sich selbst und/oder dem Verpflichteten an den Verhandlungen teilgenommen hat. Es ist verboten, dass Personen ohne Zollkonsulentenbewilligung und -zertifikat und diese Gruppe mit dem Titel des Geschäftsbegleiters am Zollabgleich teilnehmen.
Die häufigsten Arten von Bußgeldern im Bereich des Automobilzolls sind die folgenden;
Im Rahmen von touristischen Einrichtungen in die Türkei gebrachte Auslandsfahrzeuge im Rahmen von Auslandsfahrzeugen, die ohne Verpflichtung ins Ausland gebracht werden, Zollstrafen aufgrund von Wertunterschieden bei der Automobileinfuhr und hohe Zollstrafen aufgrund der Nutzung von Auslandsfahrzeugen, die im Rahmen von touristischen Einrichtungen in die Türkei gebracht werden, für andere Personen als sie selbst. Unser Unternehmen, das als Zollberater tätig ist, hilft Ihnen, die Strafe etwas zu verringern, indem es die Transaktionen in Ihrem Namen durchführt.