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Zolltransaktionen mit dem Auto eines verstorbenen Expatriates

Im Falle des Todes des Expatriates im Ausland;

Im Falle des Todes einer außerhalb des Zollgebiets der Türkei ansässigen Person, die auf den Namen von motorisierten oder nicht motorisierten Landfahrzeugen registriert ist, ist es möglich, im Rahmen der gebührenfreien Einfuhr den Übergang auf die in der Türkei ansässigen Erben zu gewährleisten, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wird von allen Steuern befreit. Der oder die Erben, die unentgeltlich einführen, zahlen keine Zölle, SCT und Mehrwertsteuer. Die verstorbene ausländische Person, die ein im Ausland zugelassenes Auto besitzt, muss seit mindestens 24 Monaten im Ausland wohnen. Außerdem darf er/sie sich nicht länger als 6 Monate (185) ab dem Todestag in der Türkei aufhalten. Während dieses Zeitraums werden die Zeiten bis zu 45 Tagen in der Türkei nicht berücksichtigt.

Von diesen im Ausland lebenden Staatsbürgern sind diejenigen, die sich innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre im Ausland aufgehalten haben, von dieser Frist befreit. Außerdem muss das Fahrzeug auf den Namen des Landes (z. B. Deutschland, Niederlande, Amerika) zugelassen sein, in dem sich der Verstorbene mindestens 6 Monate vor dem Todestag aufgehalten hat, und das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Namen des Verstorbenen nicht älter als 3 Jahre sein, einschließlich des Zulassungs- und Modelljahres. Mit anderen Worten, das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre alt sein. Wenn der Erbe oder die Erben der im Ausland verstorbenen Person in der Türkei nachweisen, dass sie die Erben des Verstorbenen sind, verfügen wir über die logistische Infrastruktur und die Erfahrung in der Zollabfertigung, die die Einfuhrgeschäfte im Namen der Erben durchführen und das Fahrzeug per Haus-zu-Haus-Lieferung ausliefern können, auch wenn sich das Fahrzeug der verstorbenen Person in Deutschland oder Amerika befindet, wenn sie innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des vom Notar oder Gericht erhaltenen Erbscheins (Certificate of Inheritance) bei unserem Unternehmen die kostenlose Einfuhr entsprechend dem Wohnort beantragen.

 Die von unserem Unternehmen erstmals in der Türkei durchgeführte Zollberatungsdienstleistung und Zollvorab-Informationsberatung wird im Rahmen des vom Zoll- und Handelsministerium jährlich bekannt gegebenen Beratungstarifs berechnet.

 Wenn die Erben des verstorbenen Expatriates jedoch eine der unter https://www.taxfreecar.net/hizmetlerimiz/ angebotenen Dienstleistungen erwerben, wird die „Rechtsauskunftsgebühr“ von dieser Gebühr abgezogen.

Zum Beispiel… Wenn das in der Türkei lebende Kind, das Erbe des in Miami, USA, verstorbenen Verstorbenen ist, von unserem Unternehmen eine aktuelle zollrechtliche Beratung darüber erhält, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob das Auto seines in Miami, USA, verstorbenen Vaters, das sich derzeit in Miami befindet, steuerfrei eingeführt werden kann, T.Im Rahmen der getroffenen Feststellung wird jedoch bestätigt, dass die Erben zur Einfuhr berechtigt sind und das Fahrzeug von unserem Unternehmen aus Miami in die Türkei gebracht wird, und wenn die Zollberatungsleistungen von unserem Unternehmen erbracht werden, wird die zu Beginn erhaltene offizielle Beratungsgebühr von dieser Dienstleistungsgebühr abgezogen.

 Die Meldefrist für das Recht der Erben auf steuerfreie Fahrzeugeinfuhr beträgt 10 Arbeitstage, und wenn ein Recht besteht, beträgt die Bearbeitungszeit etwa 10 Monate.

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