International car shipping is a distinct process compared to domestic shipping. It involves unique challenges in loading, shipment, paperwork, licensing, and long-distance logistics. Our company, operating since 1993, is the leading expert in this field in Turkey.
Logistik und Zollabfertigung für behinderte Fahrzeuge
Für die Einfuhr von speziell ausgerüsteten Behindertenfahrzeugen sollten die behinderte Person selbst, ihr Vormund oder eine vertretungsberechtigte Person vor der Einfuhr des Fahrzeugs in die Türkei einen Antrag bei der Zolldirektion Ankara Station, der Zolldirektion Yeşilköy Auto Specialised Customs, der Zolldirektion İzmir Alsancak Passenger Hall, der Zolldirektion Gebze, der Zolldirektion Malatya, der Zolldirektion Rize und der vom Handelsministerium autorisierten Zolldirektion Mersin stellen. Die Anträge werden von der Zollkommission am ersten Dienstag eines jeden Monats gestellt, und in den genehmigten Anträgen wird der behinderten Person eine Genehmigung für die Einfuhr von behindertengerechten Fahrzeugen mit Sonderausstattung erteilt, die sechs Monate lang gültig ist.
Anschließend findet der Antragsteller das Fahrzeug, das bis zu 3 Jahre alt ist, aus Deutschland und überschreitet nicht den vom Zollministerium für jeden Zeitraum festgelegten Zollwert ab dem Jahr des orthopädischen Behindertenfahrzeugs, das er aus dem Ausland mitbringen oder aus dem Ausland kaufen will (ab 2023 beträgt dieser Wert 1.075.000 TL), dann bringt unsere Firma das Fahrzeug mit LKWs, die Spezialfahrzeuge transportieren, in die Türkei und schickt es an die erste angewandte Zollverwaltung, wo die Zollabfertigung durchgeführt wird und der Behindertenautobesitzer das Fahrzeug einführt, ohne eine Steuer zu zahlen.
Die Person, die in den Genuss der steuerfreien Einfuhr eines Behindertenfahrzeugs kommen soll, muss eine orthopädische Behinderung haben. Geistig Behinderte (mit Ausnahme von geistig Behinderten, die im Rollstuhl transportiert werden), Blinde, Taube, Nieren- und Herzkranke usw. fallen nicht unter diese Regelung. Eine orthopädische Behinderung liegt vor, wenn eine Behinderung der unteren und oberen Extremitäten vorliegt, die auf einen mehr oder weniger starken Verlust der körperlichen Fähigkeiten infolge von angeborenen oder erworbenen Störungen des Skelett-, Muskel- und Nervensystems zurückzuführen ist.