Fahrzeug aus dem Ausland in die Türkei bringen: Rentennachweis und Nutzungsregeln

Was sich beim Rentennachweis für die 730-Tage-Regel und bei der Nutzung vorübergehend eingeführter Fahrzeuge in der Türkei geändert hat.

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen2 Min. Lesezeit

Das türkische Handelsministerium hat die Verfahren für Fahrzeuge, die vorübergehend aus dem Ausland in die Türkei eingeführt werden, präzisiert. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Allgemeinen Zollmitteilung für vorübergehend eingeführte Landfahrzeuge wurden sowohl die Anforderungen an den Rentennachweis für den 730-Tage-Zeitraum als auch die Nutzungsregeln für das Fahrzeug klarer gefasst.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für alle, die ein Fahrzeug aus dem Ausland in die Türkei bringen möchten.

730 Tage und der erforderliche Rentennachweis

Personen mit Wohnsitz außerhalb des türkischen Zollgebiets, die im Ausland eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder einen Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand erworben haben, können ihr Fahrzeug grundsätzlich bis zu 730 Tage in der Türkei nutzen. Voraussetzung ist ein geeigneter Rentennachweis.

Die neue Regelung konkretisiert, dass dieser Nachweis:

  • auf einer Beschäftigung beruhen muss und
  • nach dem Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Landes ausgestellt sein muss.

Beglaubigte Übersetzung ist erforderlich

Besonders wichtig ist die formale Gültigkeit der Unterlagen. Die türkische Übersetzung des Dokuments, das den Ruhestand im Ausland belegt, muss von einer der folgenden Stellen bestätigt werden:

  • einer Botschaft der Republik Türkei,
  • einem Konsulat der Republik Türkei oder
  • einem Notar.

Nicht bestätigte Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Lassen Sie Ihre Unterlagen deshalb vor Beginn des Verfahrens vollständig prüfen und ordnungsgemäß beglaubigen.

Wer darf das Fahrzeug nutzen?

Die Mitteilung regelt auch, wer ein unter touristischen Erleichterungen vorübergehend eingeführtes Fahrzeug neben der berechtigten Person fahren darf:

  • Der Ehepartner oder ein Verwandter mit Wohnsitz außerhalb der Türkei darf das Fahrzeug nutzen.
  • Personen, die weder Ehepartner noch Verwandte sind, dürfen das Fahrzeug nur fahren, wenn sich die berechtigte Person gleichzeitig im Fahrzeug befindet.

Damit werden die Rechte der Berechtigten und der weiteren Nutzer klarer abgesichert und Missverständnisse bei Kontrollen vermieden.

Mit guter Vorbereitung sicher ans Ziel

Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeugs und die dazugehörigen Zollverfahren erfordern vollständige Unterlagen und eine sorgfältige Planung. 9Car Logistics begleitet Sie mit langjähriger Erfahrung im internationalen Fahrzeugtransport und in der Zollabwicklung.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Fahrzeugtransporten in die und aus der Türkei,
  • Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr und Triptyque-Abwicklung sowie
  • Zolldienstleistungen für Gäste- und Touristenfahrzeuge.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder zollrechtliche Beratung. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Route und Unterlagen vorab gemeinsam prüfen können.

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